Das Wichtigste in Kürze
- In der EU müssen 14 Hauptallergene in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden.
- In Österreich kennzeichnen Gastronomie, Bäckereien und Gemeinschaftsküchen sie oft mit Buchstaben von A bis R.
- Auch bei offener Ware müsst ihr informiert werden – schriftlich oder mündlich auf Nachfrage.
- „Kann Spuren enthalten“ ist eine freiwillige Angabe: Fehlt sie, heißt das nicht, dass ein Produkt spurenfrei ist.
- Zutatenliste bei jedem Einkauf neu lesen – und im Zweifel nachfragen statt raten.
Wer mit einem allergischen Kind einkaufen geht, wird schnell zur Detektivin: Ist im Müsliriegel Haselnuss? Steckt im Gebäck Milch? Was bedeutet das G neben der Kürbiscremesuppe? Die gute Nachricht: In der EU und in Österreich gibt es klare Regeln, die euch beim Suchen helfen. Man muss sie nur kennen – samt ihren Lücken.
Die 14 Hauptallergene
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung legt 14 Stoffe fest, die besonders häufig Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Für Lokale und offene Ware hat Österreich dazu einheitliche Kennbuchstaben empfohlen. Die Buchstaben I, J, K und Q werden nicht verwendet.
| Code | Allergen | Beispiele |
|---|---|---|
| A | Glutenhaltiges Getreide | Weizen (auch Dinkel, Kamut), Roggen, Gerste, Hafer |
| B | Krebstiere | Garnelen, Krabben, Hummer |
| C | Eier | Ei von Geflügel |
| D | Fisch | alle Fischarten |
| E | Erdnüsse | Erdnuss ist eine Hülsenfrucht |
| F | Soja | Tofu, Tempeh, Sojadrink, Sojasauce |
| G | Milch | Milch von Säugetieren inkl. Laktose |
| H | Schalenfrüchte | Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pekan, Paranuss, Pistazie, Macadamia |
| L | Sellerie | auch in Suppenwürze und Gewürzmischungen |
| M | Senf | auch in Dressings und Essiggurkerl |
| N | Sesam | auch Tahin |
| O | Schwefeldioxid und Sulfite | über 10 mg/kg bzw. 10 mg/l, z. B. in Trockenobst |
| P | Lupinen | Lupinenmehl, Lupinenprodukte |
| R | Weichtiere | Muscheln, Schnecken, Tintenfisch |
Wichtig für pflanzenbetonte Küche: Kichererbsen, Linsen und Bohnen gehören nicht zu den 14, Lupine und Soja aber schon. Kokos, Pinienkerne, Kürbis- und Sonnenblumenkerne zählen nicht zu den Schalenfrüchten im Sinn der Liste. Einzelne Kinder können trotzdem darauf reagieren – entscheidend ist immer die persönliche Diagnose.
Verpackte Lebensmittel: Blick in die Zutatenliste
Bei vorverpackter Ware müssen die 14 Allergene in der Zutatenliste so hervorgehoben werden, dass sie sich klar vom Rest abheben – etwa durch Fettdruck, eine andere Schrift oder Hintergrundfarbe. Wie genau, entscheidet der Hersteller. Lest also nicht nur den Werbetext vorne, sondern immer die Zutatenliste hinten.
Einige Zutaten sind ausgenommen, weil bei ihnen kaum noch allergenes Eiweiß übrig bleibt, zum Beispiel Glukosesirup auf Weizenbasis oder raffiniertes Sojaöl. Ob das für euer Kind eine Rolle spielt, besprecht ihr am besten mit eurer Allergologin.
Offene Ware, Lokal, Kindergartenküche
In Österreich regelt die Allergeninformationsverordnung, dass auch bei unverpackten Lebensmitteln über die 14 Allergene informiert werden muss. Das gilt für Restaurants, Bäckereien, Hotels, Imbisse und die Gemeinschaftsverpflegung, also auch für Küchen, die Kindergärten oder Schulen beliefern. Die Information darf auf zwei Arten erfolgen:
- Schriftlich: etwa auf der Speisekarte oder einem Aushang, meist mit den Buchstabencodes und einer gut sichtbaren Legende.
- Mündlich auf Nachfrage: Dann muss ein deutlich sichtbarer Hinweis darauf aufmerksam machen, und das Personal muss geschult sein.
Ausgenommen sind Privatpersonen, die etwa beim Schulfest oder bei einer Benefizveranstaltung Selbstgebackenes verkaufen. Gerade dort heißt es also: aktiv nachfragen oder eine sichere Jause mitgeben. Tipps für Kindergarten, Schule und Geburtstagsfeiern findet ihr in Allergie in Kita, Schule und beim Kindergeburtstag.
Dieser Hinweis ist freiwillig. Hersteller setzen ihn meist aus Haftungsgründen, und es gibt keine einheitlichen Regeln, wann er stehen muss. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hält solche Hinweise für unzureichend, weil sie die Auswahl für Allergiker unnötig einschränken. Für euch heißt das: Fehlt der Hinweis, ist das Produkt nicht automatisch spurenfrei. Steht er drauf, sind nicht zwingend Spuren enthalten. Ob euer Kind Spuren meiden muss, hängt davon ab, wie empfindlich es reagiert – das klärt ihr mit der Allergologin.
Praxistipps für den Einkauf
- Jedes Mal lesen: Rezepturen ändern sich, auch beim altbekannten Lieblingsprodukt.
- Kind einbeziehen: Schon Volksschulkinder können lernen, „ihr“ Allergen in der Zutatenliste zu finden. Wie das spielerisch klappt, steht in Etiketten lesen mit Kindern.
- Synonyme kennen: Hinter Molke, Butterreinfett oder Topfen steckt Milch, hinter Tahin Sesam, hinter Marzipan Mandeln.
- Im Lokal konkret fragen: Die Codes sagen etwas über die Zutaten, aber wenig darüber, ob in der Küche dieselbe Pfanne oder Fritteuse verwendet wird. Sagt dazu, wie heftig euer Kind reagiert.
- Bei Unsicherheit weglassen: Kein Etikett, keine verlässliche Auskunft? Dann lieber zur mitgebrachten Jause greifen.
Eine hundertprozentige Garantie kann euch weder ein Etikett noch eine Speisekarte geben. Aber wer die Regeln kennt, findet sich deutlich sicherer zurecht. Wie eine Allergie überhaupt erkannt wird, lest ihr in Nahrungsmittelallergie bei Kindern erkennen.
Häufige Fragen
Was bedeuten die Buchstaben A bis R auf der Speisekarte?
Das sind die österreichischen Kennbuchstaben für die 14 Hauptallergene, zum Beispiel A für glutenhaltiges Getreide, E für Erdnüsse, G für Milch und H für Schalenfrüchte. Eine Legende muss gut sichtbar in der Nähe stehen.
Muss die Bäckerei über Allergene informieren?
Ja. Auch bei unverpackter Ware müssen Betriebe über die 14 Allergene informieren, schriftlich oder mündlich auf Nachfrage. Bei mündlicher Auskunft muss ein gut sichtbarer Hinweis darauf aufmerksam machen.
Ist ein Produkt ohne Spurenhinweis sicher?
Nicht automatisch. Der Hinweis „kann Spuren enthalten“ ist freiwillig. Ob euer Kind Spuren meiden muss, hängt von seiner Empfindlichkeit ab und gehört mit der Allergologin besprochen.
Quellen
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Kinderärztin, Kinderarzt oder Diätologin. Er gibt den Wissensstand zum angegebenen Datum wieder.